Leistungen

Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.

Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.

Die Berufsausbildung endet in

  • den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
  • im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.

Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.

Zuständige Stelle

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen
Architektenkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 2196-135
Fax 0711 2196-121
Handwerkskammer Region Stuttgart

Hausanschrift

Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 1657-0
Fax 0711 1657-222
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart

Hausanschrift

Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 2005-0
Fax 0711 2005-1354
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Villastraße 1
70190 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 99347-0
Fax 0711 99347-45
Landesärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 769890
Fax 0711 7698950
Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 7228632-0
Fax 0711 7228632-20
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 22845-0
Fax 0711 22845-44
Notarkammer Baden-Württemberg

Hausanschrift

Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 3058770
Fax 0711 30587769
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach Die Notarkammer Baden-Württemberg ist für Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs (EGVP, beA, beN, beBPo, eBO) über ihr im EGVP-Verzeichnisdienst eingetragenes Postfach erreichbar.
Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Hausanschrift

Königstraße 14
70173 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +07112221550
Fax 0711 22215511
Regierungspräsidium Stuttgart

Hausanschrift

Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Steuerberaterkammer Stuttgart

Hausanschrift

Hegelstrasse 33
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 61948-0
Fax 0711 61948-703

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
  • An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
  • Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich. 

Verfahrensablauf

Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.

Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.

Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.

Fristen

Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.

Erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Kosten

Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.

Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.

Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Hinweise

Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.

Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.09.2018 freigegeben.